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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Fassung vom 27.5.2022) 1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Alfons Kober, Breitstetterstrasse 8a, 2285 Leopoldsdorf (im Folgenden „Alfons Kober“), und seinem Kunden bzw. Vertragspartner (im Folgenden „Vertragspartner“). Der Vertragspartner akzeptiert die Geltung der AGB für die gesamte Geschäftsbeziehung. Sonderregelungen, die zwischen dem Vertragspartner und Alfons Kober getroffen werden, bedürfen jedenfalls der Schriftform. Falls diese Sonderregelungen die AGB außer Kraft setzen oder abändern, so sind diese nur mit der Unterschrift von Alfons Kober gültig. Der Vertragsabschluss ist nur in deutscher Sprache möglich, die AGB sind nur in deutscher Sprache verfügbar. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden. 2. Angebot und Vertragsabschluss Angebote von Alfons Kober an den Vertragspartner sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Bestellt der Vertragspartner Dienstleistungen so wird dies von Alfons Kober entweder ausdrücklich durch eine elektronische, fernmündliche oder am Postwege übersandte Auftragsbestätigung bestätigt. Für Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen von Alfons Kober ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch Alfons Kober maßgeblich. Alfons Kober nimmt ein an ihn gestelltes Angebot (persönlich, durch Nutzung seiner Website, Übersendung von E-Mails, per Post oder telefonisch) zum Abschluss eines Vertrages durch Erbringung der entsprechenden Dienstleistung an. Ein Vertrag (Auftrag) mit dem Vertragspartner kommt erst durch Annahme von Alfons Kober zustande. 2.1 Kostenvoranschlag Kostenvoranschläge sind grundsätzlich freibleibend, ohne Gewährleistung und entgeltlich, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich anders angegeben ist. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. 2.2 Rücktrittsrecht Es besteht für den Vertragspartner kein Rücktrittsrecht, sofern die Leistungen von Alfons Kober bereits erbracht sind. Allfällige Kosten für bereits erbrachte Leistungen sind jedenfalls vom Vertragspartner zu bezahlen. Alfons Kober ist berechtigt vom Vertrag schadlos zurückzutreten, wenn sich im Zuge der Diagnose von Hardware- oder Softwareproblemen des Vertragspartnergerätes herausstellt, daß Alfons Kober fachlich oder technisch nicht in der Lage ist, die Probleme zu beheben und den Auftrag daher nicht ausführen kann. In diesem Fall wird Alfons Kober den Vertragspartner unverzüglich vom Vertragsrücktritt in Kenntnis setzen, der Vertragspartner hat jedenfalls keinen Anspruch auf Schadenersatz. 3. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. Alfons Kober verpflichtet sich, vom Vertragspartner erhaltene Daten ausschließlich für Zwecke der Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeiten zu verwenden. 4. Preis (Kaufpreis, Werklohn) Alle Preise richten sich nach den zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistungserbringung gültigen Preislisten von Alfons Kober bzw. den vom jeweiligen Lieferanten von Hardware und/oder Softwarekomponenten empfohlenen Endverbraucherverkaufspreisen. Sämtliche Entgelte und Vergütungen gelten ab Geschäftssitz von Alfons Kober sowie inkl. Umsatzsteuer. Kosten für allfällige mit der Vertragsleistung verbundenen Services wie z.B. Anfahrtskosten, Lieferungen wie z.B. Komponenten oder Transportkosten sind in den Vergütungen jedenfalls nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird. Preisänderungen und Irrtum sind vorbehalten. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreisen berechnet. 5. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto) Mangels gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bzw. Erbringung der Leistung zu bezahlen. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung anerkannt. Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde. Rechnungen sind grundsätzlich prompt bei Lieferung ohne jegliche Abzüge in bar zu bezahlen. 6. Verzugszinsen Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Der Vertragspartner ist bei Zahlungsverzug verpflichtet Alfons Kober entstehende Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 10,-- zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung zu ersetzen. Darüber hinaus sind Mahn- und Inkassospesen sowie die Kosten der Beiziehung eines Rechtsanwalts zu ersetzen. 7. Transport - Gefahrtragung Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner. Die Gefahr des Transportes geht auf den Vertragspartner über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Vertragspartner selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Vertragspartner über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Reklamationen bei Transportschäden sind vom Übernehmer bei Warenübernahme unverzüglich bei dem jeweiligen Transportführer vorzubringen. Spätere Reklamationen werden von Alfons Kober ausnahmslos nicht anerkannt. 8. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung oder Verpfändung ist unzulässig. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich. 9. Erfüllungsort und Leistungserbringung Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung der Sitz des Unternehmens: Alfons Kober, Breitstetterstrasse 8a, 2285 Leopoldsdorf. Die Leistungserbringung erfolgt innerhalb der normalen Arbeitszeiten nach Wahl von Alfons Kober entweder in den Geschäftsräumlichkeiten von Alfons Kober oder am Standort des Vertragspartners. Erfolgt die Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeiten von Alfons Kober sind die dadurch entstandenen Mehrkosten gesondert zu vergüten. Die Auswahl des die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiters obliegt Alfons Kober, der berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen. 10. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Vertragspartner jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich und werden ungefähr angegeben, ein bestimmter Fixtermin wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferanten und Hersteller. Teillieferungen und Vorauslieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen, berechtigen Alfons Kober, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag, soweit noch nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurückzutreten. Dem Vertragspartner steht wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz zu. Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt stets voraus, dass der Vertragspartner seinen Pflichten und Obliegenheiten nachgekommen ist. Verzögern sich verbindliche Termine oder Fristen aufgrund von Umständen, die nicht in der Sphäre von Alfons Kober liegen, ist eine Verlängerung der Leistungsfristen zu vereinbaren. Diese Verlängerung ist zwingend um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern. Ein allfälliger Vertragsrücktritt des Vertragspartners in diesem Zeitraum ist jedenfalls ausgeschlossen. 10.1. Annahmeverzug Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von EUR 5,-- pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen. 11. Stornogebühren/Reuegeld Der Vertragspartner hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 50 % des Kaufpreises/Werklohnes ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) innerhalb einer Frist von 2 Tagen ab Vertragsabschluss vom Vertrag zurückzutreten. 12. Einseitige Leistungsänderungen Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist. 13. Gewährleistung Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware oder erbrachte Leistung ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich an Alfons Kober bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware oder erbrachte Leistung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Mängelrügen sind nur gültig, wenn der Mangel ersichtlich und/oder reproduzierbar ist. Alfons Kober übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen), atmosphärische oder statische Entladung oder natürlichen Verschleiß sowie nicht von Alfons Kober schriftlich genehmigte Reparaturversuche oder auf Transportschäden zurückzuführen sind. Alfons Kober übernimmt keine Gewähr dafür, dass die beigestellten Komponenten, oder die gelieferte Software allen funktionalen Anforderungen des Vertragspartners genügen, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde. Mängelbehebungen bewirken keine Verlängerung der Gewährleistung. Die Vermutungsregelung des §924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt ist vom Vertragspartner zu beweisen. Bei Drittlieferungen ist Alfons Kober berechtigt, die gegen den Vorlieferanten bestehenden Garantieansprüche mit schuldbefreiender Wirkung an den Vertragspartner abzutreten. Falls nach Leistungserbringung durch Alfons Kober Mängel an seiner Beratungsleistung bekannt werden, so ist Alfons Kober berechtigt diese Mängel zu beheben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate ab Leistungserbringung. Sofern Mängel von Alfons Kober zu vertreten sind, hat der Vertragspartner Anspruch auf deren kostenlose Behebung. Dieser Anspruch erlischt 6 Monate nach Leistungserbringung. 13.1. Regressanspruch gem. § 933b ABGB Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen. 14. Haftungsbeschränkung und Schadenersatz Alfons Kober haftet für Schäden lediglich in dem Fall, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden. Für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und Vermögensschäden, sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner haftet Alfons Kober in keinem Fall. Die Haftung von Alfons Kober ist in jedem Fall mit dem Betrag des jeweiligen Auftragsvolumens (Auftragssumme) beschränkt. Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Verlust des Rechtes innerhalb von 6 Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, geltend gemacht werden. Es obliegt dem Vertragspartner seine Daten und Programme in adäquaten Intervallen regelmäßig, mindestens einmal täglich und jedenfalls zum Vertragsabschluß, zu sichern. Nur damit ist gewährleistet, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Alfons Kober übernimmt in diesem Zusammenhang keinerlei Haftung für Datenverluste und die aus einem Datenverlust entstehenden Folgekosten. Hat der Vertragspartner gegen die Verpflichtung zur regelmäßigen Datensicherung verstoßen, entfällt jegliche Haftung von Alfons Kober. Im Falle eines von Alfons Kober zu vertretenden Datenverlustes haftet Alfons Kober lediglich für die Wiederherstellung nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Vertragspartner obige Datensicherungen durchgeführt hat; auch in diesem Fall ist die Haftung mit dem Betrag des jeweiligen Auftragsvolumens (Auftragssumme) beschränkt. 15. Produkthaftung Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Ansprüche gegen Alfons Kober aus einer allenfalls über Gewährleistungsansprüche hinausgehenden Herstellergarantie oder einer Garantiezusage eines Dritten sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ansprüche aus einer Herstellergarantie oder einer Garantiezusage eines Dritten stehen dem Vertragspartner lediglich gegenüber dem Hersteller oder dem Dritten, der die Garantie zugesagt hat, zu. 16. Aufrechnung Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung. 17. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. 18. Formvorschriften Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur. An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur. 19. Rechtswahl Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. 20. Gerichtsstandvereinbarung Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig: Bezirksgericht Gänserndorf. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. 21. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien redlicherweise gewollt hätten, wenn sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten. Gleiches gilt für den Fall, dass diese Bedingungen eine Regelungslücke enthalten.
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